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widerrechtliche Handlung

См. также в других словарях:

  • unerlaubte Handlung — un|erlaubte Handlung,   Delịkt, Zivilrecht: der widerrechtliche Eingriff in einen fremden Rechtskreis, durch den ein Schaden verursacht wird. Das Recht der unerlaubten Handlung ist in §§ 823 853 BGB geregelt. Das Gesetz enthält keine umfassende… …   Universal-Lexikon

  • Unerlaubte Handlung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Das Deliktsrecht ist der zivilrechtliche Teil der Haftung für unerlaubte Handlungen (daher auch: Recht der unerlaubten… …   Deutsch Wikipedia

  • Verbrechen [2] — Verbrechen, 1) im Allgemeinen jede widerrechtliche, mit einer Strafe bedrohte Handlung (Violatio legis poenalis). Die Aufgabe des Staates solchen widerrechtlichen Handlungen zu begegnen theilt sich aber nach zwei Richtungen, je nachdem nämlich… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Obligationenrecht (Schweiz) — Basisdaten Titel: Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht) Kurztitel: Obligationenrecht Abkürzung: OR Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Schweiz Rechtsmaterie …   Deutsch Wikipedia

  • Organisationsverschulden — Der Begriff des Organisationsverschuldens wird im Deliktsrecht verwendet, um Handlungen einer Hilfskraft einer übergeordneten Stelle zuzurechnen. In den typischen Anwendungsfällen wird damit ein Fehler eines Angestellten dem Arbeitgeber… …   Deutsch Wikipedia

  • Bereicherungsrecht (Deutschland) — Das Bereicherungsrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts. Es wird auch als Kondiktionsrecht oder Kondiktionenrecht bezeichnet – die condictio war im römischen Recht die Klage zur Herausgabe ungerechtfertigter Bereicherung. Das Bereicherungsrecht …   Deutsch Wikipedia

  • Verrätherei — (Verrath, Proditio), die widerrechtliche Handlung, durch welche Jemand einem Anderen, bes. einem Feinde, ein ihm anvertrautes Geheimniß offenbart od. überhaupt hinterlistig, durch Täuschung u. Mißbrauch des Vertrauens gegen das Interesse dessen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Widerrechtlichkeit — Wi|der|recht|lich|keit 〈f.; ; unz.〉 Ungesetzlichkeit, Unrechtmäßigkeit * * * wi|der|recht|lich <Adj.>: gegen das Recht verstoßend. Dazu: Wi|der|recht|lich|keit, die; , en. * * * Wi|der|recht|lich|keit, die; , en: a) <o. Pl.> das… …   Universal-Lexikon

  • Besitzdiener — Der juristische Begriff des Besitzdieners ist im deutschen Sachenrecht in § 855 BGB geregelt. Inhaltsverzeichnis 1 Definition 1.1 Abgrenzung 2 Beispiele …   Deutsch Wikipedia

  • Willensbekundung — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. In der Zivilrechtswissenschaft ist die Willenserklärung (lat.:… …   Deutsch Wikipedia

  • Willensmangel — Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. In der Zivilrechtswissenschaft ist die Willenserklärung (lat.:… …   Deutsch Wikipedia

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